AGBs


Unser oberstes Ziel ist es, qualitativ hochstehende Leistungen für unsere Auftraggeber zu erbringen.

Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen

– der subsidio GmbH und ihren Auftraggebern (Kunden)

– der subsidio GmbH und ihren Auftragnehmern (Lieferanten)

und beschreiben die Zusammenarbeitsformen zwischen uns und unseren Auftraggebern/Lieferanten mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen.

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber/Lieferanten und der subsidio GmbH gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen».

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der subsidio GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien mit Unterschrift bestätigt worden sind. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags.

Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch der subsidio GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. subsidio GmbH ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der subsidio GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Kostenvoranschläge von subsidio GmbH sind grundsätzlich verbindlich und werden exkl. MWST ausgewiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10% übersteigen, hat subsidio GmbH den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Bei Terminabsagen bis 24 Stunden vor Beginn werden keine Kosten verrechnet. Danach werden 100 % des Rechnungsbetrages verrechnet. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von subsidio GmbH innerhalb von 15 Tagen zahlbar.

Kündigung

Es kann beidseitig jederzeit gekündigt werden.

Haftung

subsidio GmbH haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Auftraggeber durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von subsidio GmbH entstehen. Jede weitere Haftung von subsidio GmbH für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Beziehung zu Auftragnehmern (Lieferanten)

Die subsidio GmbH kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechnung Dritter (Auftraggeber der subsidio GmbH) erteilen. Die Lieferanten haben in diesem Fall ihre Forderungen ausschliesslich bei den Auftraggebern geltend zu machen. Die subsidio GmbH haftet zu keiner Zeit und in keinem Fall für Forderungen, die aus einem Auftrag entstanden sind, der von der subsidio GmbH im Namen und auf Rechnung Dritter an Lieferanten erteilt worden ist. Die Haftung für Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der subsidio GmbH und dem Auftraggeber gilt das Schweizerische Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bad Ragaz. subsidio GmbH bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber (Kunden) auch an seinem Domizil zu belangen.

Die subsidio GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

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